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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19   

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https://dejure.org/2021,42398
LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19 (https://dejure.org/2021,42398)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2021 - L 16 R 231/19 (https://dejure.org/2021,42398)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - L 16 R 231/19 (https://dejure.org/2021,42398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 103 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 412 Abs 1 ZPO
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Ablehnung eines Beweisantrages bei Vorliegen bereits mehrerer einschlägiger Fachgutachten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 153 Abs 4 S 1 SGG, § 103 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 412 Abs 1 ZPO, § 43 SGB 6, § 50 Abs 1 SGB 6, § 51 Abs 1 SGB 6
    Ablehnung eines Beweisantrages im Verfahren zur Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung (hier: gutachterliche Untersuchung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Neurologie mit dem Schwerpunkt Schmerzwahrnehmung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Ablehnung eines Beweisantrages bei Vorliegen bereits mehrerer einschlägiger Fachgutachten

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung; Genügen der Sachaufklärungspflicht; Vorhandene Fachgutachten; Keine weiteren Beweiserhebungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 123/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    Liegen bereits mehrere einschlägige Fachgutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten iS von § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs. 1 Zivilprozessordnung ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (Anschluss an BSG vom 27.1.2021 - B 13 R 123/20 B).

    Liegen - wie hier - bereits mehrere einschlägige Fachgutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 412 Abs. 1 Zivilprozessordnung ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 27. Januar 2021 - B 13 R 123/20 B - juris - Rn. 7 m.w.N. aus der Rspr.).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    So konnte und kann der Kläger mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen und unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten etwa noch leichte Sortier- und Montagetätigkeiten und auch Bürohilfsarbeiten vollwertig verrichten (vgl. BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S. 25).
  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    Anhaltspunkte dafür, dass ausgehend von den dargelegten qualitativen Einschränkungen dem Kläger etwa das für Zureichen, Ablesen oder Kontrollieren (Qualität) sowie Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen, Reinigen und Kleben erforderliche Leistungsvermögen derart eingeschränkt wäre, dass die ihm noch möglichen Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen in ihrer Summe das noch mögliche und zumutbare Arbeitsfeld in erheblichem Umfang zusätzlich einengen würden (vgl BSG, Urteile vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R - juris und vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - juris), bestehen indes nicht.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    Dabei begründet in Bezug auf letztere lediglich die "Summierung" - notwendig also eine Mehrheit von wenigstens zwei ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen als tauglichen Summanden (vgl BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 18) - die Benennungspflicht, nicht aber bereits das Zusammentreffen mehrerer "gewöhnlicher" Leistungseinschränkungen.
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    Der Kläger war und ist auch in der Lage, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in mindestens 20 Minuten zurückzulegen (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R = SozR 4-2600 § 43 Nr. 8 m.w.N.); er kann ferner öffentliche Verkehrsmittel zweimal täglich ohne Begleitperson oder sonstige Einschränkungen, d.h.
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    Anhaltspunkte dafür, dass ausgehend von den dargelegten qualitativen Einschränkungen dem Kläger etwa das für Zureichen, Ablesen oder Kontrollieren (Qualität) sowie Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen, Reinigen und Kleben erforderliche Leistungsvermögen derart eingeschränkt wäre, dass die ihm noch möglichen Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen in ihrer Summe das noch mögliche und zumutbare Arbeitsfeld in erheblichem Umfang zusätzlich einengen würden (vgl BSG, Urteile vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R - juris und vom 20. August 1997 - 13 RJ 39/96 - juris), bestehen indes nicht.
  • BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 49/97

    Prüfung des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit eines auf alle Tätigkeiten des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    Erforderlich ist in diesem Fall eine genaue Untersuchung, welche Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen durch die beim Versicherten vorliegenden Gesundheitsstörungen im Einzelnen ausgeschlossen sind (vgl BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 13 RJ 49/97 - juris).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 16 R 231/19
    Bei dieser Sachlage liegen auch weder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung noch eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor, die eine Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zur Folge gehabt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - juris).
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